FAQ: Ballonfahrt Regeln
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Ihre Sicherheit liegt uns ganz besonders am Herzen, und wir möchten, dass Ihre Heissluftballonfahrt zu einem unvergesslich schönen Erlebnis wird. Deshalb müssen wir Sie bitten, unsere Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu lesen. Sie tragen dadurch zu einem reibungslosen Ablauf der Fahrt bei und ersparen sich und uns zusätzliche Erklärungen. So können Sie Ihre Fahrt richtig geniessen! Heide- und Hanse Luftfahrt GmbH
· Im Dorf
48 · D- 21256 Handeloh A. BeförderungsbedingungenSicherheitsanweisungen |
| 1.) Kinder unter
12 Jahren und einer Körpergrösse unter 1,30 m
dürfen in der Regel nicht befördert werden. Bei Kindern
entscheidet bei einer Mitfahrt ihre körperliche und geistige
Reife. Im Einzelfall entscheidet der verantwortliche Pilot.
Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Kindern erfolgt
durch Unterschrift im Fahrschein. 2.) Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder schwanger sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sprechen Sie vertrauensvoll mit uns über evtl. Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte) oder andere gesundheitliche Probleme; andernfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm wäre. Ballonfahren kann durchaus mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden. 3.) Personen, die aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Verfassung nicht den besonderen Anforderungen gewachsen sind, müssen wir von der Mitfahrt ausschliessen. Dies gilt insbesondere für Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen, die ihre Konstitution beeinträchtigen. 4.) Bitte beachten Sie, dass der Genuss von Alkohol nicht nur vor, sondern auch während der Fahrt untersagt ist. Nach der Landung werden wir Gelegenheit haben, das Erlebte gebührend zu feiern! 5.) Ihre Kleidung sollte sportlich sein so, als wenn Sie am selben Tage eine Wanderung unternehmen wollten. Unbedingt erforderlich sind flache, feste Schuhe. Bei unsachgemässer Kleidung muss der Pilot Sie von der Mitfahrt ausschliessen, wenn vor Ort keine Abhilfe möglich ist. |
6.) Sie dürfen
aus der Luft fotografieren und filmen. Jedoch beachten Sie bitte,
dass optische Geräte (Kameras, Ferngläser, Brillen
usw.) an Bord eines Ballons nicht versicherbar sind und Sie
selbst für die sichere Verwahrung während der Fahrt
verantwortlich sind. Glas oder glasähnliche spitze oder
scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen
werden. 7.) Das Rauchen ist weder im Ballonfahrzeug und Anhänger noch im Ballonkorb erlaubt. Weiterhin besteht Rauchverbot im gesamten Umkreis um den Ballon. Bitte weisen Sie auch Ihre zuschauenden Begleiter auf das Rauchverbot hin. 8.) Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. 9.) Berühren Sie bitte keine technischen Einrichtungen des Ballons, halten Sie sich während der Fahrt nicht an Leinen und Schläuchen fest, sondern benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Schlaufen im Korb. 10.) Allen Anweisungen des Piloten muss im beiderseitigen Interesse Folge geleistet werden. Dies gilt insbesondere bei der Landung. 11.) Halten Sie sich bei der Landung gut im Korb fest und gehen Sie in die Hocke. Verlassen Sie den Korb erst, wenn der Pilot Sie dazu aufgefordert hat. 12.) Sollten wir in einem Feld landen müssen, so bleiben Sie bitte in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten und seiner Crew, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitten Sie auch Ihre Begleiter erst heranzukommen, wenn der Pilot es erlaubt. 13.) Schadensfälle und Verletzungen müssen dem Piloten unverzüglich mitgeteilt werden. |
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B. HaftungEs werden nur Personen befördert, mit denen ein Beförderungsvertrag abgeschlossen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes §§44 ff. Eine Ersatzpflicht des Luftfrachtführers tritt nach §45 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Massnahmen nicht treffen konnten. Die Haftpflicht des Luftfahrtunternehmers ist versichert. Die Deckungssumme beträgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in der Halterhaftpflicht je nach Ballongrösse 3 oder 4,5 bzw. 9 Mio Euro. In der Luftfrachtführerhaftpflicht für Personenschäden 600.000 Euro und für Schäden am mitgeführten Gepäck 1.700 Euro je Person und Schadensereignis. Ferner besteht eine gesetzliche Unfallversicherung in Höhe von 20.000 Euro je beförderter Person bei Tod oder Invalidität. Weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Haftungssummen von den genannten Beträgen zugunsten des Geschädigten ab, so gelten diese. Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des §254 BGB zu Anwendung. Der verantwortliche Pilot hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ballonfahrten-Unser Kleingedrucktes-Vertragspartner:§1 Diese AGBs werden automatisch bei der Buchung eines Fahrscheins Bestandteil des Vertrags, sofern keiner der Vertragspartner binnen 5 Tagen widerspricht.§2 Vertragspartner sind das veranstaltende Luftfahrtunternehmen und A) bis zum ersten verabredeten Fahrtermin der Auftraggeber B) nach Vereinbarung eines Fahrtermins wird der jeweilige Fahrgast zum Vertragspartner. §3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das der jeweilige Fahrgast Kenntnis von den Geschäfts -und Beförderungsbedingungen erhält. Gültigkeit des Vertrags:§4 Das Luftfahrtunternehmen kann die Fahrt verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.§5 Mit Abschluss des Beförderungsvertrags erwirbt der Passagier den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Heissluftballon. Ein Anspruch besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheins. §6 Der Ballonfahrschein ist 2 Jahre gültig (massgeblich ist das Datum auf dem Flugschein). Sonderregelungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. In begründeten Fällen kann der Fahrschein verlängert werden. Die Verlängerung ist nur gültig in schriftlicher Form. §7 Zur Vereinbarung eines Fahrtermins setzt sich der Passagier telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung. Voraussetzung zum Start: Flugtaugliches Wetter. Wegen der Wetterabhängigkeit bedürfen Startermine und Startplatz einer Bestätigung. Wir geben diese dann telefonisch, durch Bandansage, per Mail oder SMS. §8 Massgeblich für einen Fahrtermin sind die von uns gemachten Terminvorschläge. Bei Terminabsagen aufgrund von Wetterbedingungen, Prüfterminen oder behördlichen Auflagen hat der Gast Anspruch auf Ausweichtermine. Terminverschiebungen sind nur bis 24h vorher möglich. §9 Für telefonische Erreichbarkeit und pünktliches Erscheinen ist der Passagier selbst verantwortlich. Sollte er zum vereinbarten Starttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24h vorher mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen. §10 Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgerät wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stosssichere Verwahrung während der gesamten Start-, Fahr- und Landezeit verantwortlich. §11 Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln im Sinne der Sicherheit der Passagiere, ob und von welchem Startort die jeweilige Ballonfahrt stattfindet. Die Passagiere müssen daher gegebenenfalls auch von einem anderen als dem gewünschten Startort aus starten. §12 Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln über die Dauer und Länge einer Ballonfahrt sowie über Fahrthöhe und Landeort. Er trifft alle notwendigen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Rücktritt vom Vertrag§13 Die Rückerstattung von Gutscheinen, Freifahrtscheinen und Fahrscheinen aus Verlosungen ist generell ausgeschlossen. §14 Tritt der Passagier vom Beförderungsvertrag zurück, so werden für Kosten und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet: Bis einen Monat nach Ausstellung pauschal € 25, ab dem 2. Monat zzgl. 7% des Flugpreises für jeden angefangenen Monat. Nach dem ersten verbindlich vereinbarten Termin ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Rückerstattung nur gegen Vorlage des gültigen Fahrscheins. §15 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. §16 Gerichtsstand ist 21255 Tostedt Stand 01.03.2007 |
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